Generalistische Ausbildung, Teil 3
In den Blogbeiträgen „Generalistische Ausbildung, Teil 1 und Teil 2“ haben wir die wesentlichen Veränderungen der Ausbildung durch das neue Krankenpflegegesetz begonnen darzustellen. Im dritten Beitrag geht es um die praktische Ausbildung.
Mit je 400 Stunden ist jeder Schüler in Bereiche der stationären und ambulanten Akutpflege sowie stationären und ambulanten Langzeitpflege der pädiatrischen und psychiatrischen Pflege einzusetzen. Damit der Einzelne auch seine Pflichteinsätze durchläuft, braucht es einen ausgeklügelten Einsatzplan. Weiter ist es auch wichtig, dass die Auszubildenden den gleichen Lernerfolg erzielen. Deshalb müssen standardisierte Ausbildungspläne erstellt werden. Mit diesen Aufgaben ist am Klinikum Kulmbach seit April eine sogenannte Praxiskoordinatorin beauftragt worden. In Zusammenarbeit mit dem Kollegium der Pflegeschule, den Stationsleitungen und den Praxisanleiter erstellt sie aus dem sogenannten Rahmenausbildungsplan stationsspezifische Lernangebote. Nichts wird dem Zufall überlassen, jeder Kompetenzerwerb wird schriftlich festgehalten. Die Lernangebote sind dann von den Schülern in den praktischen Einsätzen zu bearbeiten und im Ausbildungsnachweis zu dokumentieren.
Und was tut ein Praxiskoordinator, wenn er gerade keine Pläne oder Nachweise erstellt? Er ist in ständigem Austausch mit den Lehrkräften, übernimmt die Koordination der hausinternen und externen Einsätze der Auszubildenden, organisiert und gestaltet Praxisanleitertreffen, ist Ansprechpartner bei Fragen. Und ist, sobald es die Ausgangsbeschränkung wegen Corona zulässt, auch in persönlichem Kontakt mit den Kooperationspartner.
Im nächsten Blogbeitrag zur generalistischen Ausbildung wird es um die Erstellung des Unterrichtscurriculums unserer Pflegeschule gehen.
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