Montag, 02.03.2020, 09:00

Generalistische Ausbildung, Teil 2

Im Blogbeitrag „Generalistische Ausbildung Teil I“ informierten wir Sie über die Veränderungen der Ausbildung zum/zur Pflegefachmann/Pflegefachfrau durch das neue Pflegeberufegesetz. Auch im Bereich der praktischen Ausbildung wird es Veränderungen geben. Auch hier ist die Berufsfachschule dabei, die Voraussetzungen für einen reibungslosen Übergang zu schaffen. Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2500 Stunden.

In der generalistischen Ausbildung  werden die Pflegeschüler in der praktischen Ausbildung in den Bereichen der  stationären und ambulanten Akutpflege, stationären und ambulanten Langzeitpflege sowie pädiatrischen und psychiatrischen Pflege eingesetzt. Damit der Einsatz in allen Bereichen sichergestellt ist, werden die Träger der praktischen Ausbildung (Klinikum Kulmbach, BRK, AWO und die Diakonie) Kooperationsverträge schließen.

Das Gesetz fordert auch, dass mind. 10 % der praktischen Ausbildungszeit durch Praxisanleitung zu gewährleisten ist. Hier ist das Klinikum Kulmbach bestens vorbereitet. Seit vielen Jahren wird examiniertes Pflegepersonal durch Weiterqualifizierung zum Praxisanleiter ausgebildet. Ein Stamm an Praxisanleiterinnen ist für die unmittelbare praktische Ausbildung von Schülern mit einem Teil ihrer Arbeitszeit freigestellt.

Damit alle geforderten Einsätze der Schüler bis zum Staatsexamen durchlaufen sind, ist seit Februar 2020 eine eigene Koordinationsstelle am Klinikum Kulmbach geschaffen worden. Über die Aufgaben der Koordinatorin berichten wir im dritten Teil zur generalistischen Ausbildung.

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