Generalistik – Erste Zwischenprüfung
Nicht einfach, aber machbar. So der Tenor unserer Schülerinnen der Klasse 20/23 zum ersten Zwischenexamen in der generalistischen Ausbildung. Mit der Neuregelung der Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/Pflegefachmann kamen auch neue Vorschriften für die Notenerhebung und das Prüfungsverfahren. So fanden jetzt erstmals die neu eingeführten Zwischenprüfungen statt. Diese besteht aus zwei Prüfungsteilen. Beim schriftlichen Teil sind zwei geschilderte Pflegesituationen zu analysieren, zu bewerten und Lösungen zu finden. Beim mündlichen Teil gilt es, eine Fallsituation zu beurteilen und konkrete Fragen dazu zu beantworten. Und weil die Prüfungen in dieser Form das aller erste Mal stattfanden, waren nicht nur die Schüler nervös, sondern auch die Lehrkräfte. Denn die Prüfungsfragen werden von Kultusministerium zentral für ganz Bayern gestellt. Man hat also in den Pflegeschulen überhaupt noch keine Erfahrungswerte.
Und doch, alles Gut. Die Unterrichtsinhalte, die zur Lösung nötig waren, waren unterrichtet. Die Schüler hatten sich gut auf die Prüfung vorbereitet. So machte sich nach der Prüfung Erleichterung breit. Der Vorteil der Zwischenprüfung liegt nun darin, dass jeder Schüler eine Rückmeldung zu seinem Leistungsstand erhält. Auch konnten sie die Prüfungssituation schon einmal kennen lernen, was für das Ablegen des Staatsexamens, zum Ausbildungsende sicher hilfreich ist.
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