Montag, 19.09.2022, 11:17

AZAV Trägerzulassung

Nachdem unsere Berufsfachschule nach AZAV Zertifiziert wurde (wir berichteten im Artikel „AZAV Zertifizierung“ vom 10.08.22) ist jetzt der nächste Schritt erfolgt. Wir haben nun auch die Maßnahmenzulassung durch die Zertifizierungsstelle erhalten. So erfüllt unsere Ausbildung die Anforderungen gemäß der §§ 179 und 180 SGB III sowie der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV §§ 3/4.  Voraussetzung dafür war, dass wir unser bestehendes Managementsystem entsprechend ergänzt haben. Dabei sind Mechanismen zur Erkennung von Risiken, der Selbstbewertung sowie der kontinuierlichen Verbesserung unserer Ausbildungsleistung zu belegen. Die Zulassung ermöglicht es nun, dass  Bildungsgutscheine vom Arbeitsamt für Weiterbildungsmaßnahmen bei uns eingelöst werden können.

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